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   VG Bayreuth, 01.03.2005 - B 1 K 04.139   

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VG Bayreuth, 01.03.2005 - B 1 K 04.139 (https://dejure.org/2005,75072)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 01.03.2005 - B 1 K 04.139 (https://dejure.org/2005,75072)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 01. März 2005 - B 1 K 04.139 (https://dejure.org/2005,75072)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Bayreuth, 03.03.2008 - B 1 K 07.591

    Beitrag zur Bayerischen Landesapothekerkammer; Beitragsbemessung nach dem Umsatz;

    Zur Begründung trug der Kläger mit Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 02.08.2007 im Wesentlichen vor, dass das Verfahren an die bereits anhängigen Klagen aus dem Jahr 2004 anschließe, mit welchem bereits vorangegangene Kammerbeiträge zum Gegenstand eines Gerichtsverfahrens gemacht worden seien (rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 01.03.2005 Az. B 1 K 04.139).

    Die Gerichtsakten des unter dem Aktenzeichen B 1 K 04.139 abgeschlossenen Verfahrens werden zum Verfahren beigezogen.

    Die Klage ist unzulässig, soweit ihr das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 01.03.2005 Az. B 1 K 04.139 entgegensteht.

    Wie im Urteil vom 01.03.2005 Az. B 1 K 04.139 ausgeführt, ist die Beitragsbemessung nach dem Umsatz der Apotheke rechtlich nicht zu beanstanden.

  • OVG Sachsen, 05.02.2019 - 4 A 29/17

    Kammerbeitrag; Apotheke; Versandhandel; Äquivalenzprinzip; Typisierung;

    Es ist aber nicht zwingend erforderlich, zwischen Umsätzen aus apothekenpflichtigen oder verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einerseits und Umsätzen aus nicht apothekenpflichtigen Randsortimenten andererseits zu differenzieren, solange damit nicht die Grenze der zulässigen Typisierung und Pauschalierung überschritten wird und die beitragsmäßige Berücksichtigung von Umsätzen aus nicht apothekenpflichtigen Waren zu einem groben Missverhältnis zwischen Beitrag und Vorteil und damit zu einer Verletzung des Äquivalenzprinzips führt (vgl. etwa OVG NRW, Beschl. v. 27. Oktober 2005 - 5 A 601/07 -, juris Rn. 22 ff. und - 5 A 3533/06 -, juris Rn. 22 - 25, jeweils m. w. N.; VG Bayreuth, GB v. 3. März 2008 - B 1 K 07.591 -, juris Rn. 23 - 24; Urt. v. 1. März 2005 - B 1 K 04.139 -, juris Rn. 31 - 32, jeweils m. w. N.).

    Der Rohertrag aus dem Einzelhandelsumsatz wird zu einem nicht unerheblichen Teil durch eine personalintensive und daher eher kostspielige Beratungstätigkeit aufgezehrt, soweit es sich nicht um nicht apothekenpflichtige Arzneimittel und Produkte des Randsortiments, wie Babynahrung und -pflegemittel sowie Kosmetikbedarf und um Umsätze aus der Belieferung ärztlicher Praxen mit einer niedrigeren Handelsspanne handelt (vgl. BayVGH, Urt. v. 30. März 1992 - 21 B 91.01256 -, juris Rn. 23; VG Bayreuth, Urt. v. 1. März 2005 - B 1 K 04.139 -, juris Rn. 33).

  • OVG Sachsen, 20.06.2022 - 6 A 193/21

    Großhandel mit Arzneimitteln; Mitgliedsbeiträge zur Landesapothekerkammer

    Der Rohertrag aus dem Einzelhandelsumsatz wird zu einem nicht unerheblichen Teil durch eine personalintensive und daher eher kostspielige Beratungstätigkeit aufgezehrt, soweit es sich nicht um nicht apothekenpflichtige Arzneimittel und Produkte des Randsortiments, wie Babynahrung und -pflegemittel sowie Kosmetikbedarf und um Umsätze aus der Belieferung ärztlicher Praxen mit einer niedrigeren Handelsspanne handelt (vgl. BayVGH, Urt. v. 30. März 1992 - 21 B 91.01256 -, juris Rn. 23; VG Bayreuth, Urt. v. 1. März 2005 - B 1 K 04.139 -, juris Rn. 33).
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